Krankentransport
mehr als 10 Jahre Erfahrung
Unsere qualifizierten und freundlichen Mitarbeiter unterstützen und helfen Ihnen bei dem Transport.
Wenn Sie Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie nicht gehfähig sind, tragen wir Sie auch aus Ihrer Wohnung bis zum Wagen und natürlich auch zurück nach Hause.

Transport
so wie Sie es brauchen.
Sitzend-, Rollstuhl-, Tragestuhl-, Liegend- Transport. Sie können nach Wunsch mit
Ihrem Rollstuhl oder mit unserem Rollstuhl gefahren werden.

Kankenbeförderung
ohne Sorgen
Bei einem Transport nehmen wir Ihr Gepäck, sowie wenn es nötig ist, natürlich auch Ihre Begleitperson mit. Sollte ein Transportschein mal versehentlich falsch ausgestellt werden, nehmen wir uns auch gern diesem Anliegen an.

Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Die besondere Krankenbeförderung – mit freundlichem Service
Mobilitätslösungen mit einem hohen Qualitätsstandard, zuverlässig, verbindlich, freundlich.
Wussten Sie schon?
Die Kasse übernimmt anschließend die Kosten
Wer über den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem
Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ verfügt, kann für medizinisch notwendige Fahrten
zum Arzt oder Zahnarzt auch ohne vorherige Erlaubnis seiner gesetzlichen
Krankenkasse ein Transport nehmen, für das die Kasse anschließend die Kosten
übernimmt.
Diese Regelung gilt auch für Betroffene mit Pflegegrad 3, wenn Sie zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind.
Für stationäre Behandlung und Transport nach der stationären Behandlung wird es von Ihrer KK bezahlt, wenn die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist und die Behandlung von der Kasse bezahlt wird. Transport zur Behandlungen Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung werden von den Kassen bezahlt.
Für stationäre Behandlung und Transport nach der stationären Behandlung wird es von Ihrer KK bezahlt, wenn die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist und die Behandlung von der Kasse bezahlt wird. Transport zur Behandlungen Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung werden von den Kassen bezahlt.